Alpenkonvention
Die Alpenkonvention ist ein internationales Abkommen zwischen den Alpenländern (Deutschland, Frankreich, Italien, Liechtenstein, Monaco, Österreich, Schweiz und Slowenien) sowie der EU für eine nachhaltige Entwicklung und den Schutz der Alpen. Die Rahmenkonvention legt die Grundsätze für die Aktivitäten der Alpenkonvention fest und enthält allgemeine Maßnahmen für eine nachhaltige Entwicklung im Alpenraum. Die Konvention trat im März 1995 in Kraft. Die Protokolle der Alpenkonvention enthalten spezifische Maßnahmen zur Umsetzung der in der Rahmenkonvention festgelegten Grundsätze. In den Protokollen werden konkrete Schritte zum Schutz und zur nachhaltigen Entwicklung der Alpen zu den Themen Raumplanung und Nachhaltige Entwicklung, Naturschutz und Landschaftspflege, Berglandwirtschaft, Bergwald, Tourismus, Energie, Bodenschutz und Verkehr geregelt.
Das
Bodenschutzprotokoll aus dem Jahr 1998 zielt darauf ab, negative Einflüsse auf den Boden u.a. durch die Reduzierung von Bodenversiegelung und Bodenerosion oder durch die Umsetzung von bodenschützenden und nachhaltigen landwirtschaftlichen Produktionstechniken zu minimieren.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Alpenkonvention unter:
www.alpconv.org